Geschichte des Papsttums

Thronender Petrus mit Segensgestus und Schlüssel (Arnolfo di Cambio, Bronze, 13. Jahrhundert, Petersdom)

Die Geschichte des Papsttums reicht von der Spätantike bis in die Gegenwart. Die Institution des Papsttums beruft sich auf die Nachfolge des Apostel Petri, einen der Jünger Jesu Christi. Es geht auf die Tradition der stadtrömischen Kirche zurück, wonach die Apostel Petrus und Paulus in Rom den Märtyrertod erlitten hätten. Keine andere Ortskirche beanspruchte dies für sich. Eine zweite Komponente war die christlich verstandene Romidee. Obwohl Bischöfe von Rom bereits in der Alten Kirche den Anspruch auf eine Führungsrolle in der Christenheit erhoben, erfolgte die Ausgestaltung des Papsttums erst im Mittelalter, vorbereitet durch die Kirchenreformbewegung des 11. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit nahmen die Päpste auch für sich nach biblischer Überlieferung (Matthäus 16,18) in Anspruch, dass Jesus Christus Petrus und damit auch das Papsttum eine leitende Stellung in der Kirche anvertraut hätte. Die Bildung des Kirchenstaates festigte die Machtstellung des Papstes als weltliches Oberhaupt eines eigenen Territoriums in Mittelitalien. Dies ermöglichte dem Papst eine unabhängigere politische Rolle, führte aber auch zu Konflikten mit anderen Herrschern wie dem römisch-deutschen Kaisern und den Königen von Frankreich. Eine besonders enge Verbindung gingen seit Otto I. die mittelalterlichen Kaiser des Heiligen Römischen Reiches mit dem Papsttum ein; sie leiteten ihre imperial-sakrale Würde von der Krönung durch den Papst ab. Unter anderem um das Recht der Einsetzung von Bischöfen und des machtpolitischen Vorranges kam es zwischen dem Investiturstreit und der staufischen Herrschaft immer wieder zu schweren Auseinandersetzungen.

Die Päpste riefen vom späten 11. bis 13. Jahrhundert mehrere Kreuzzüge aus, um das Heilige Land von den muslimischen Herrschern zurückzuerobern. Sie versprachen den Teilnehmern spirituelle Belohnungen wie Vergebung von Sünden und den Schutz der Kirche. Einen Höhepunkt an Autorität erreichte das Papsttum unter Innozenz III., welcher es als Vicarius Iesu Christi definierte, also es in der Stellvertreterschaft Jesu Christi sah. Da das Papsttum Ende des 13. Jahrhunderts zunehmend unter die Kontrolle der französischen Krone geriet, residierte es zwischen 1309 und 1376/1377 in Avignon. Diese Phase wird daher als Avignonesisches Papsttum bezeichnet und bewirkte, dass das Papsttum, befreit von den Adelskämpfen in Rom, Hof- und Finanzstrukturen ausbauen konnte. Der Schwarze Tod und die damit verbundene Hilflosigkeit der Kirche erschütterte Mitte des 14. Jahrhunderts die Autorität des Papsttums. Die Krise wurde zwischen 1378 und 1417 durch das sogenannte Große Abendländische Schisma noch verschärft. Es kam zu einer Spaltung der Christenheit in Territorien, die dem römischen Papst folgten (das Heilige Römische Reich, Italien und England), und Territorien, die nur den avignonesischen Gegenpapst anerkannten (die Habsburgerlande, Sizilien, Frankreich und Sardinien). Als Reaktion gewann der Konziliarismus an Bedeutung, also das Bestreben auf Kosten des Papsttums, eine Versammlung der Bischöfe als höchste kirchliche Autorität zu installieren. Nach den Konzilen von Konstanz und Basel konsolidierte sich die päpstliche Oberhoheit über die Kirche wieder.

Ende des 15. Jahrhunderts brach unter dem „Renaissance-Papsttum“ eine kulturelle Blütezeit an. Die Päpste betätigten sich als Mäzene bedeutender Künstler wie Michelangelo, Raffael, Botticelli und Donatello. Gleichzeitig wurde den Päpsten eine Verweltlichung vorgeworfen und der Ruf nach tiefgreifenden Reformen der Kirche durch Konzile blieb virulent. Als Papst Leo X. ab 1513 eine neue Ablasskampagnie forcierte, das heißt den Sündenerlass gegen Geld versprach, veranlasste dies Martin Luther zu seinen 95 Thesen. Die sich daraufhin im Zuge der Reformation ausbildende Teilung der lateinischen Kirche schwächte die Machtstellung des Papsttum nachhaltig. Vielerorts lösten sich protestantische Nationalkirchen vom römischen Einfluss.

Gleichzeitig mit dem Verlust des Kirchenstaates 1870 fixierte das Erste Vatikanische Konzil zwei Papstdogmen: den gesamtkirchlichen Jurisdiktionsprimat und, darin eingebettet, die Unfehlbarkeit bei Ex-cathedra-Entscheidungen.


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